Allgemeine Geschäftsbedingungen der DryTec Trocknungstechnik GmbH

1             Geltungsbereich/Vertragsschluss

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wird DryTec Trocknungstechnik GmbH „die Gesellschaft“ genannt. Die Gesellschaft bietet verschiedene Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Trocknungstechnik und Aussenbereichsreinigungen an; Ursachenklärung & Schadenanalyse, technische Austrocknung, Bauheizung, Bauaustrocknung, Mess- und Kontrolltechnologie, Geruchsneutralisierung, Beratung / Expertisen, Vermietung von Geräten, Maschinen, Mess- und Diagnostikgeräten; Fassadenreinigung, Gehwegreinigung, Allgemeine Aussenbereichsreinigungen.

Die Partei, mit welcher die Gesellschaft handelt und/oder Verträge abschliesst, wird „der Auftraggeber“ genannt. Anfragen/Bestellungen von Auftraggebern können mündlich, schriftlich, per Fax und per E-Mail vorgenommen werden. Der Vertrag wird abgeschlossen mit der mündlichen, schriftlichen, per Fax oder durch E-Mail erfolgten Bestätigung der Gesellschaft. Gleichzeitig übermittelt die Gesellschaft dem Auftraggeber die vorliegenden AGB's physisch oder mittels eindeutigem, direktem Internet-Link. Durch diese Kundgabe werden die AGB Vertragsbestandteil. Die aktuellste Ausgabe dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist bindend. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen werden auf der Internetseite der Gesellschaft publiziert.

2             Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Dieser Vertrag und alle die damit verbunden Rechte und Pflichten unterstehen dem Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist 4144 Arlesheim, Schweiz.

 

3             Haftung und Dauer der Verantwortung

3.1         Im Allgemeinen

Vom Auftraggeber bestellte Geräte/Maschinen werden auf alleinige Gefahr und Risiko des Auftraggebers befördert oder behandelt.

Die vertragliche und die ausservertragliche Haftung (Art. 41 ff. OR) werden hiermit innerhalb der gesetzlichen Schranken vollumfänglich wegbedungen. Insbesondere haftet die Gesellschaft einzig bei Vorsatz oder Grobfahrlässigkeit.

Die Gesellschaft haftet nur für direkten Schaden und nur, wenn der Auftraggeber nachweist, dass er von der Auftragnehmerin vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. Die Haftung ist auf den Preis der jeweiligen Leistung beschränkt. Für Hilfspersonen haftet die Gesellschaft nicht.

Jede weitergehende Haftung der Gesellschaft für Schäden aller Art ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet die Gesellschaft nicht für indirekte Schäden oder Folgeschäden und besteht insbesondere kein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die aus Produktionsausfall, Nutzungsverlust, Verlust von Aufträgen oder entgangenem Gewinn entstehen.

Der von der Gesellschaft dem Auftraggeber zur Verfügung gestellte Maschinenpark ist mit der damit gebührenden Sorgfaltspflicht zu behandeln. Diebstähle oder mutwillige Beschädigungen des Eigentums der Gesellschaft sind durch den Auftraggeber zu entgelten.

3.2         Miete - Mietgeräte/Maschinenpark

Die Bedienung der Mietgeräte ist in der Verantwortung des Auftraggebers. Dieser wird diesbezüglich durch die Gesellschaft instruiert. Die gegenseitigen Rechte und Pflichten der Parteien betreffend gemietete Geräte und Maschinen richten sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des Mietrechts (Art. 253 ff. OR). Schäden am gelieferten Maschinenpark sind der Gesellschaft unverzüglich zu melden. Reparaturen und/oder technische Manipulationen dürfen ausschliesslich von der Gesellschaft vorgenommen werden. Diese ist verpflichtet, bei Meldung von Ausfällen oder Defekten Ersatz innert nützlicher Frist und Verfügbarkeit sicher zu stellen. Liegt die Verantwortlichkeit für den Ausfall/Defekt beim Auftraggeber (Mieter), so haftet er dafür nach den Bestimmungen des Mietrechts und ist für die Miete der Ersatzgeräte eine zusätzliche Entschädigung geschuldet.

3.3         Technische Trocknung

Darunter sind Arbeiten an verschiedene Bausubstanzen nach dem Bau oder nach Durchfeuchtung durch einen Wasserschaden zu verstehen. Bei diesen Arbeiten durch die Gesellschaft werden spezifische Montagen zur schonenden Austrocknung am Bauwerk angelegt. Schäden am gelieferten und montierten Material der Gesellschaft, sowie allfällig auftretende Schäden an der Bausubstanz sind der Gesellschaft unverzüglich zu melden. In Bezug auf die Haftung der Gesellschaft für diese Arbeiten wird auf Ziff. 3.1 hiervor verwiesen. Die Gesellschaft übernimmt insbesondere keine Haftung für Sachschäden verursacht durch Spitzen, Bohren, Schneiden, Trennen oder dergleichen.

3.4         Aussenbereichsreinigungen

Darunter sind Reinigungen von Algen, Moos, Flechten und Schimmel in Aussenbereichen zu verstehen. Der Auftraggeber verpflichtet sich Wasser und Strom in den zur Reinigung erforderlichen Mengen kostenlos zur Verfügung zu stellen. Die DryTec Trocknungstechnik GmbH haftet gegenüber dem Auftraggeber nur für von DryTec Trocknungstechnik GmbH durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten verursachte direkte und nachgewiesene Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit sowie für indirekte Schäden oder Folgeschäden und Mangelfolgeschäden (Sach-, Personen- oder immaterielle Schäden) haftet DryTec Trocknungstechnik GmbH somit nicht. Folgeschäden sind insbesondere entgangener Gewinn oder Schäden durch Inaktivität oder Ausfall Inaktivität eines Unternehmens oder Teilen davon. Für Farbunterschiede der Oberfläche kann keine Haftung übernommen werden. 

Nach der Aussenbereichsreinigung müssen Bodenplatten Fenster, Glassflächen, Türen, Rollladenkästen und alle in der Nähe befindlichen Gebiete zeitnah gereinigt werden. Diese Arbeit ist nicht Bestandteil des Vertrages, sondern ist durch eine Drittfirma oder die Hausbewohner auszuführen. Die Parteien sind bemüht, nach bestem Wissen und Gewissen den Vertragspartner bei der Erbringung der jeweiligen Verpflichtung durch Überlassen von Informationen, Auskünften oder Erfahrungen zu unterstützen, um einen reibungslosen und effizienten Arbeitsablauf für beide Parteien zu gewährleisten.

 

4             Beanstandungen, Garantie/Gewährleistungs-Pflicht

Die Rechte und Pflichten der Parteien bei Mängeln an der Mietsache richten sich nach den Bestimmungen des Obligationenrechts (Art. 253 ff. OR).

Für Arbeiten bei technischen Austrocknungen, Bauaustrocknungen leistet die Gesellschaft Sachgewährleistung im Sinne der Regelungen des Obligationenrechts zum Werkvertrag (Art. 367 ff. OR), wobei das Recht auf Wandelung und Minderung wegbedungen und Schadenersatzansprüche ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber hat Anspruch auf unentgeltliche Verbesserung des mangelhaften Werks. Das Werk ist nach Abschluss der Arbeiten umgehend zu prüfen und Mängel (auch später Auftretende) sind umgehend zu rügen. Die Gewährleistungsansprüche verjähren innert 5 Jahren nach Abschluss der Arbeiten.

 

Für Aussenbereichsreinigungen zwischen DryTec Trocknungstechnik GmbH und Verbrauchern gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, welche ab Übergabe/ Ablieferung der Ware zustande kommt. Im Falle eines nachweislichen Mangels innerhalb der Gewährleistungsfrist hat der Auftraggeber ein Recht auf kostenlose Reparatur, ein Recht auf Kostenrückerstattung besteht nicht.

Ausgenommen von dieser Garantie ist Algen- und Pilzwachstum, das auf eine der folgenden Ursachen zurückzuführen ist: falsches Lüftverhalten; Spritzwasser von direkt an der Fassade angrenzenden Gegenständen (z. B. Blumenkästen, Mülltonnen, Aschenbecher etc.); baulichen Mängeln (z. B. zu kurze Fensterbänke und/ oder Tropfkanten). Im Falle eines nachweislichen Mangels innerhalb des Garantieanspruchs hat der Auftraggeber ein Recht auf kostenlose Reparatur, ein Recht auf Kostenrückerstattung besteht nicht.

Wird die Fassade innerhalb der Gewährleistungsfrist oder des Garantieanspruchs durch den Auftraggeber oder Dritte (z. B. anderes Fassadenreinigungsunternehmen) ein weiteres Mal komplett oder teilweise gereinigt oder anderweitig behandelt, erlischt die Gewährleistungspflicht bzw. die Garantie von der DryTec Trocknungstechnik GmbH ab diesem Zeitpunkt.

  

5             Betriebskosten

Die zum Betrieb des Maschinenparks benötigte elektrische Energie wird der Gesellschaft am Einsatzort zur Verfügung gestellt. Stromkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers. Bei der Rechnungsstellung wird der genaue Energieverbrach durch die Gesellschaft ausgewiesen. Die Einsatztage der Mietsache werden ebenso detailliert ausgewiesen.


6             Offerten, Preise und Fälligkeit

Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten der Gesellschaft auf Unterlagen und Daten geliefert vom Auftraggeber. Die veranlagten Kosten sind Richtpreise. Die Dienstleistungen der Gesellschaft werden ohne andere Abmachungen gemäss der Preisliste der Gesellschaft nach Aufwand in Rechnung gestellt.

Die Preise der Gesellschaft verstehen sich netto in CHF d.h. exklusive MWST, welche zusätzlich in Rechnung gestellt wird.

Der Auftraggeber bezahlt die Gesellschaft entsprechend den Tarifen oder den vereinbarten Abmachungen, die zur Zeit der Beauftragung bestehen. Der Auftraggeber kommt zudem für alle Kosten und Auslagen auf, die der Gesellschaft bei der ordnungsgemässen Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen entstehen.

Der Totalbetrag der Rechnung der Gesellschaft wird, wo nicht anders schriftlich vereinbart, innerhalb von dreissig (30) Kalendertagen nach Versand fällig und zahlbar. Abzüge seitens des Zahlungspflichtigen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Wenn die Gesellschaft jedoch Kosten und Auslagen an eine andere Partei im Voraus zu bezahlen hat, muss der Auftraggeber diesen Betrag der Gesellschaft nach schriftlicher Aufforderung sofort überweisen. Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum, behält sich die Gesellschaft das Recht für eine Teilfakturierung vor. Pro Auftrag wir mindesten 1 Stunde des vor Ort anwesenden Techniker verrechnet.

Erfolgt die Zahlung bei Fälligkeit nicht, gerät der Auftraggeber ohne Mahnung direkt in Verzug und schuldet der Auftraggeber der Gesellschaft auf allen unbezahlten Beträgen einen Zins von neun Prozent (9%). Die Zinszahlungspflicht besteht ab Datum der Fälligkeit bis zum Datum der Zahlung.

 

 

©by DryTec Trocknungstechnik GmbH , 20.09.2023